Geldwäscheschulung 2023 für Vertriebspartner mit Erlaubnis 34F / 34H / 34D

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

Sie haben seit dieser Woche die Möglichkeit, die Folge-Geldwäscheschulung für das Kalenderjahr 2023 zu absolvieren. Die Basis-Geldwäscheschulung sowie die Datenschutzschulung folgen in den kommenden Wochen.

Auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen  und vertraglichen Vorgaben von unseren Partnergesellschaften wie z.B. Banken, Fonds- und Versicherungsgesellschaften, Fondsplattformen etc., sind wir verpflichtet, unsere angeschlossenen Vertriebspartner, jedes Jahr auf Ihre Zuverlässigkeit und Ihr Wissen zum Thema Geldwäschegesetz zu überprüfen.

Dies vollziehen wir für Sie ohne viel Arbeit und administrativen Aufwand in zwei Schritten.

Zum einen bieten wir Ihnen eine Online-Schulung im Bereich der Geldwäscheschulung an, um Sie auf dem aktuellen rechtlichen Stand zu halten. Zum anderen überprüfen wir Ihre Zuverlässigkeit hinsichtlich der von Ihnen über das Maklerservicecenter abgegebene Zuverlässigkeitserklärung und über eine Abfrage Ihrer Person bei unserem Dienstleister, dem Wirtschaftsinformationssystem Bürgel.

Die Geldwäscheschulung können Sie absolvieren, indem Sie sich mit Ihrem persönlichen Zugang ins smartMSC einloggen. Unter dem Menüpunkt “Interner Bereich” finden Sie die Geldwäschebelehrung mit der weiteren Vorgehensweise.

Über den Menüpunkt “Geldwäscheschulung starten” können Sie mit der Schulung beginnen. Um den aktuellen Bearbeitungsstand automatisch zu speichern und die Geldwäscheschulung korrekt zu beenden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Bitte verwenden Sie ausschließlich Google Chrome, Mozilla Firefox oder den Safari Browser – andere Browser sind leider nicht verwendbar.
  2. Stellen Sie sicher, das einer dieser oben genannten als Ihr Standardbrowser eingestellt ist, Cookies zulassen (Extras/Einstellungen/Inhalt/Pop-up-Fenster blockieren Haken raus/o.k.)
  3. Caches im Browser müssen zwingend gelöscht werden
  4. Schulung bitte von Anfang bis Ende durchführen und den Anweisungen in der Schulung folgen – bitte nicht sofort auf den Abschlusstest zugehen – es müssen die Kapitel einzeln durchgegangen werden.
  5. für Ihre Dokumentation und zur Nachsorge das Zertifikat abspeichern

Anhand des roten Warnzeichens bzw. des grünen Hakens in Ihrer Übersicht im smartMSC, können Sie nachvollziehen, ob die Geldwäscheschulung für das laufende Jahr erfolgreich hinterlegt wurde. Die Änderung ist nach einem Neustart des smartMSC ersichtlich.

Sofern die Schulung nicht hinterlegt wurde und / oder Sie mehrere Zugangsnummern haben, bitten wir Sie, uns das Zertifikat sowie die Zugangsnummer(n) in der die Schulung ebenfalls hinterlegt werden soll per Ticket zukommen zulassen. Das Zertifikat wird nicht im Original benötigt.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass mit der Abrechnung zum 30.04.2023 im Fondsbereich bzw. 10.05.2023 im Versicherungsbereich ohne diese Geldwäscheschulung mit positiven Abschlusstest leider keine Courtage ausbezahlt werden kann.

Für die jährliche Zuverlässigkeitserklärung melden Sie sich bitte ebenfalls mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im smartMSC an. Es öffnet sich automatisch eine Maske, in die Sie Ihre persönlichen Daten, aktuelle Privatadresse, Geschäftsadresse sowie erfolgte Änderungen z. B. im Führungszeugnis, eintragen bzw. bestätigen.
Alternativ finden Sie die Zuverlässigkeitserklärung ebenfalls über dem Menüpunkt “Interner Bereich”.

Bitte beachten Sie, dass die Zuverlässigkeitserklärung pro Zugangsnummer absolviert werden muss und nicht übertragbar ist.

Alternativ können Sie diese Maske auch ohne Auszufüllen verlassen und sich zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Menüpunkt “Interner Bereich” Zuverlässigkeitserklärung (und AGB) durchlesen, ausfüllen und bei Einverständnis akzeptieren.

Selbstverständlich können Sie uns auch stattdessen dazu jährlich ein aktuelles Führungszeugnis, eine AVAD Selbstauskunft sowie eine aktuelle Wirtschaftsauskunft von Bürgel bzw. Creditreform o.a. und eine schriftliche Bestätigung Ihrer Privat- und Geschäftsadresse einreichen.

Bei Kapitalgesellschaften bitten wir, dass alle eingetragenen Geschäftsführer die Zuverlässigkeitserklärung abgeben.

Wir bitten Sie, bis spätestens den 10.05.2023 die Zuverlässigkeitserklärung zu bestätigen.

Uns ist bewusst, dass dies für Sie ein zusätzlicher Aufwand bedeutet, Sie können jedoch auf Grund der übersichtlichen Schritte im MSC die Zuverlässigkeitserklärung ohne großen zeitlichen Aufwand abgeben.

Vertraglich haften wir gegenüber unseren Produktpartnern für die an uns angeschlossenen Makler im vollen Umfang, insbesondere wenn wir die oben genannten administrativen Vorgaben nicht erfüllen würden. In einem eventuellen Geldwäschefall könnte diese Haftung zum Schaden aller uns angeschlossenen Makler führen. Um dies zu vermeiden müssen wir leider zum Schutz aller auf die Schulung und die Zuverlässigkeitserklärung bestehen und bitten daher auch um Verständnis, dass Courtagezahlungen mit der Abrg. ab dem 10.05.2023 erst nach erfolgter Schulung und Zuverlässigkeitserklärung erfolgen können.

Bitte beachten:
Vertrieben und Strukturen bitten wir hierüber Ihre Mitarbeiter /Untervermittler zu informieren, da diese ebenfalls die Geldwäscheschulung und Zuverlässigkeitserklärung abzugeben haben. Zumal Sie wiederum in der Verpflichtung sind, dies zu dokumentieren und Sie für alle bei uns angemeldeten Vermittler in vollem Umfang haften!

Vertriebspartner mit der Erlaubnis gem. §32 sind nicht von der Zuverlässigkeitserklärung und Geldwäscheschulung betroffen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Ihre Julia Köhler
Vertriebsassistentin
FondsKonzept AG