Weiterbildungsinitiative „gut beraten“

Am 23. Februar 2018 ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur IDD in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage verlangt der Gesetzgeber den Nachweis über 15 Stunden Weiterbildung im Jahr als Minimum. Diese Weiterbildungspflicht gilt für alle vertrieblich Tätigen und wurde als europaweiter Mindeststandard definiert.

Die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH hat sich daher bei gut beraten zum „Trusted Partner“ als auch „Bildungsdienstleister“ akkreditieren lassen, um eine optimale Unterstützung zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht bieten zu können.

Als „Trusted Partner“ kann die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH die gut beraten Bildungskonten in der Weiterbildungsdatenbank eröffnen bzw. bereits bestehende Bildungskonten, die bisher bei einem anderen „Trusted Partner“ laufen, in die Betreuung übernehmen.

Eröffnung bzw. Übertrag eines Bildungskontos:

Sollten Sie bereits ein Bildungskonto bei einem anderen Bildungsdienstleister besitzen, übernimmt die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH dies gerne in die Betreuung.

Dazu ist es im ersten Schritt erforderlich, nach dem Einloggen in das persönliche Benutzerkonto die Zuordnung zum bisherigen „Trusted Partner“ zu löschen, dies ist unter dem Reiter „Zuordnung Bildungskonto“ möglich. Im zweiten Schritt teilen Sie der FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH ihre gut beraten ID mit und das Konto wird unter der neuen Betreuung geführt.

Gutschrift von Weiterbildungszeit als Bildungsdienstleister

Für ausgewählte Seminare darf die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH als bei gut beraten akkreditierter Bildungsdienstleister Bildungszeit auf den Weiterbildungskonten gutschreiben. Damit lohnt sich die Teilnahme an der FondsKonzept Akademie doppelt.

Geschäftsstelle gut beraten
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